T. Lakies, Mindestlohngesetz. Basiskommentar, Erstauflage, 2015, Bund - Verlag
Eine Rezension zu:
Thomas Lakies
Mindestlohngesetz
Basiskommentar zum MiLoG
Erstauflage
(2. Auflage erscheint ca. April 2015)
Frankfurt a.M.: Bund - Verlag, 2015, 366 S., 29,00 Euro
Wie zahlreiche Beratungsanfragen zeigen, sorgt das
Mindestlohngesetz für vielerlei Irritationen, gerade bei Kleinbetrieben.
Es kann bereits jetzt als sicher gelten, dass dieses Thema die
Arbeitsgerichte intensiv beschäftigen wird. Der wohl erste Kommentar zum
Mindestlohngesetz erläutert den gesamten Regelungsbereich dieses
Gesetzes, dass nicht lediglich nur Fragen des Mindestlohnes regelt.
Der ganz ausgezeichnete Kommentar erläutert auch das
komplexe Zusammenspiel zwischen dem neuen Mindestlohngesetz und den
tariflichen Mindestlöhnen sowie die Zusammenhänge mit dem Entsendegesetz
und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz unter Einschluss der
sozialrechtlichen “Flankierungen”.
Die Garantie angemessener Mindestlöhne ist nicht
völlig neu. Ohnehin finden sich in diesem Rahmen in ganz Europa
vielfältige Regelungsansätze (s. nur T. Schulten u.a., Mindestlöhne in
Europa, 2006). Die Rechtsprechung hatte unter dem Aspekt des Lohnwuchers
nach § 138 BGB bereits Lösungsansätze für branchenübliche Mindestlöhne
entwickelt. Diese weiter geltenden Grundsätze bleiben weiter von
Bedeutung und werden in die Darstellung einbezogen.
Im Tarifrecht fanden sich ebenfalls Regelungen zu
dieser Problematik, die über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des §
5 TVG allgemeinere Bedeutung erhalten haben. Ähnlich gilt für das
Arbeitnehmerentsendegesetz. Das neue Gesetz war und ist rechtspolitisch
umstritten, so dass bereits Korrekturen verlangt werden, die
Ausnahmekonstellationen betreffen. Der Kommentar nimmt zwar die
Perspektive der Arbeitnehmerberatung ein, bemüht sich aber um eine sehr
abgewogene Darstellung gerade der Streitfragen.
Die sehr interessante Einleitung rekonstruiert alle
wichtigen Aspekte der staatlichen Lohnregulierung, die angesichts der
Tariffreiheit keine Selbstverständlichkeit ist, so dass die Einleitung
auch die verfassungsrechtlichen Aspekte anspricht, die durchaus zur
einer verfassungsgerichtlichen Klärung einzelner Aspekte in Zukunft
führen könnten. Grundsätzlich wird sämtliche zu diesem Gesetz relevante
Rechtsprechung - soweit vorhanden - zitiert.
Um den Regelungsansatz zu verstehen, sollte man die
Bedeutung des vom Umfang sehr erheblichen Niedriglohnsektors in
Deutschland kennen, die sich im Spannungsfeld zur Leistungsfähigkeit
gerade von Kleinbetrieben und der Gefahr der Ausweitung der
Scheinselbständigkeit bewegt. Hier setzt die Kommentierung an, die sehr
deutliche Schwerpunkte setzt.
Zum einen geht es darum, wann und für welche
Personengruppen ein solcher Mindestlohn gilt. Von erheblicher Bedeutung
sind die Ausnahmeregelungen, etwa für Praktikanten. § 22 MilOG stellt
setzt klar, dass Praktikantenverhältnisse Arbeitsverhältnisse
darstellen, wobei bestimmte Praktika von drei Monaten aus dem
Mindestlohn ausgeklammert werden können. Insoweit werden hier auch
Hinweise für die Vertragspraxis gegeben.
Intensiv wird erörtert, was im Rahmen der
angefallenen Zeitstunden zu vergüten ist und welche Zuschläge trotzdem
anfallen können und welche Anrechnungen in Betracht kommen. Eingehend
wird auch darauf eingegangen, dass diese Ansprüche nach § 3 allenfalls
in einem gerichtlichen Vergleich für verzichtbar erklärt werden können
(was etwa bei ausgehandelten Abfindungen relevant werden könnte).Gut
erklärt, wird auch die Haftung des Auftraggebers, die auf die Regelung
des Entsendegesetzes verweist. Wer den Mindestlohn als Arbeitgeber
jenseits der Ausnahmekonstellationen unterschreitet, setzt sich
rechtlichen Risiken aus.
Intensiv wird auch darauf eingegangen, welche
Kontrollmaßnahmen stattfinden können, die sich in den §§ 14, 15
ausdrücken und zu weitreichenden Zugriffskompetenzen der Zollbehörden
führen können, wobei auf die Vorschriften des
Schwarzarbeitbekämpfungsgesetzes verwiesen worden ist. Diese neuen Kontrollkompetenzen sind sehr weitreichend und betreffen auch die Kontrolle von Umgehungskonstruktionen.
Es ist das erklärte Ziel dieses Gesetzes sowohl
Scheinselbständigkeit als auch Schwarzarbeit bekämpfen zu wollen und die
Tarifautonomie stärken zu wollen. Sehr gut erläutert werden auch die
Meldepflichten von Unternehmen mit Sitz im Ausland. Auf die
Meldepflichten deutscher Unternehmen im Sozialrecht geht die Einleitung
ein. Verstöße können nach § 19 Bußgeldtatbestände auslösen. Nach § 23
muss das Gesetz im Jahr 2020 auf seine Funktionen überprüft werden. Die
Texte des TVG, des Entsendegesetzes, des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des Nachweisgesetzes finden sich
im Anhang.
Der Kommentar bietet weit mehr als einen “Basis -
Kommentar”, sondern enthält eine praxisnahe, sehr verständliche
Aufarbeitung aller bislang erkennbaren Aspekte des Mindestlohnesgesetzes
und ist sehr lesenswert.
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