Mittwoch, 14. Oktober 2009

The Commission proposes to simplify the settlement of international successions and to make the rules governing them more predictable

Press - Communique, 10/13/2009 - European Commission (E, Dt.)

The Commission today adopted a proposal that should considerably simplify the rules on successions with an international dimension in the European Union. The aim is to make life easier for citizens by laying down common rules enabling the competent authority and law applicable to the body of assets making up a succession, wherever they may be, to be easily identified. In addition to providing more effective guarantees for the rights of heirs, legatees and other interested parties, the proposed Regulation will take some of the stress out of succession planning by enabling people to choose the law that will govern the transmission of all their assets. The Commission is also proposing the creation of a European Certificate of Succession enabling an heir or the administrator of a succession to prove their capacity easily throughout the EU.

Welcoming the proposal’s adoption, Vice-President Jacques Barrot, the Member of the Commission for Justice, Liberty and Security said: “ It is imperative that citizens and legal practitioners be able to understand and, to a certain extent, choose the rules applicable to the assets making up a succession, wherever they may be located. By proposing that the place of habitual residence determine the competent authority and the law applicable by default while allowing a person to opt to have their succession governed by the law of their country of nationality, we are offering greater legal certainty and greater flexibility, enabling people to contemplate the future more serenely. As for the European Certificate of Succession, it will enable people to prove that they are heirs or administrators of a succession without further formalities throughout the EU. It brings us one step closer to a genuine European Civil Judicial Area.”

The 450 000 international successions opened in the EU every year represent a considerable legacy, estimated by some to be worth more than EUR 120 billion. The rules applicable to these successions are, however, highly complex and difficult to predict. The rules governing jurisdiction and the law applicable vary considerably from one Member State to another. The result is great legal uncertainty and often distress: not just for heirs, who find themselves embroiled in legal and administrative difficulties on inheriting property in another Member State, but also for people wanting to plan their own succession.

The proposed Regulation pursues a threefold objective: to increase legal certainty by guaranteeing the predictability and consistency of the rules applicable; to offer people greater flexibility in the choice of the law applicable to their succession; to guarantee the rights not just of heirs and/or legatees but of other interested parties (e.g. creditors).

However, the initiative in no way alters the substantive national rules on successions. Issues such as who is to inherit or the share of assets going to children or spouses continue to be governed by national rules. Property law and family law in a Member State are not affected either. Nor does the proposed Regulation change the tax arrangements for assets making up a succession, which remain a matter of national law.

How will the future Regulation work?

The proposal provides for the application of a single criterion for determining both the jurisdiction of the authorities and the law applicable to a cross-border succession: the deceased’s habitual place of residence. People living abroad will, however, be able to opt to have the law of their country of nationality apply to the entirety of their succession. All assets making up a succession will thus be governed by one and the same law, thereby reducing the risk that different Member States will issue contradictory decisions. Likewise, a single authority ‑ that of the country of habitual residence ‑ will be competent for settling the succession; it will, however, be able to refer the matter to the competent authority of the country of nationality where the latter is better placed to hear the case. Lastly, there will be full mutual recognition of decisions and authentic acts in succession matters.

A European Certificate of Succession will also be created to enable a person to prove their capacity as heir or their powers as administrator or executor of a succession without further formalities. This will represent a considerable improvement on the present situation where people sometimes have great difficulty exercising their rights. The result will be faster, cheaper procedures.

For more information on the activities of Vice-President Barrot, please visit his website at:

http://www.ec.europa.eu/commission_barroso/barrot/index_en.htm

Kommission legt Vorschlag für eine einfachere Regelung von Erbsachen mit Auslandsbezug und für mehr Rechtssicherheit vor

Die Kommission nahm heute einen Vorschlag an, durch den die Abwicklung von Nachlasssachen mit Auslandsbezug in der Europäischen Union erheblich vereinfacht werden soll. Der Vorschlag enthält gemeinsame Vorschriften, mit deren Hilfe sich die zuständige Behörde und das auf den gesamten Nachlass anwendbare Recht unabhängig von der Belegenheit der Nachlassgegenstände leicht ermitteln lassen. Nutznießer dieser Vorschriften sind die Bürger. Die Verordnung stärkt nicht nur die Rechte der Erben, Vermächtnisnehmer und sonstigen Beteiligten, sondern gibt dem Erblasser auch Gelegenheit, seinen Nachlass besser zu regeln, indem er ihm die Wahl des Rechts überlässt, nach dem der Übergang des Nachlasses vonstatten gehen soll. Die Kommission schlägt auch die Einführung eines europäischen Nachlasszeugnisses vor, das Erben und Nachlassverwaltern überall in der Union den problemlosen Nachweis ihrer Rechtsstellung ermöglichen soll.

Jacques Barrot, für den Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständiger Kommissar und Vizepräsident der Europäischen Kommission, nahm die Annahme des Vorschlags mit Befriedigung zur Kenntnis: „ Sowohl Bürger als auch Rechtsanwender müssen die Rechtsvorschriften, die auf einen Nachlass unabhängig von der Belegenheit der einzelnen Nachlassgegenstände anwendbar sind, verstehen und bis zu einem gewissen Grad auch selbst wählen können. Der Vorschlag sieht daher vor, dass, soweit nichts anderes bestimmt ist, sich die zuständige Behörde und das anzuwendende Recht nach dem Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers richten; gleichzeitig erhält dieser aber die Möglichkeit zu bestimmen, dass der Nachlass nach dem Recht seiner Staatsangehörigkeit geregelt wird. Dies bedeutet nicht nur mehr Rechtssicherheit, sondern auch mehr Flexibilität, so dass der Erblasser der Regelung seines Nachlasses etwas gelassener entgegensehen kann. Durch die Einführung des europäischen Nachlasszeugnisses können Erben und Nachlassverwalter überall in der Union ohne weitere Formalitäten ihre Rechtsstellung nachweisen. Die Verordnung ist ein weiterer Baustein auf dem Weg zu einem echten europäischen Rechtsraum auf dem Gebiet des Zivilrechts.”

Jedes Jahr fallen in der Europäischen Union 450 000 neue internationale Erbrechtsfälle an, bei denen es um ein geschätztes Vermögen von insgesamt mehr als 120 Mrd. EUR geht. Die Rechtsvorschriften, die dabei zum Zuge kommen, sind äußerst komplex und im Voraus nur schwer absehbar. Nicht nur die Zuständigkeitsregeln, sondern auch die Vorschriften über das anwendbare Recht variieren von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat erheblich. Hieraus entsteht ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit, das oft Unmut hervorruft: bei den Erben, die sich im Falle eines in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Nachlasses einem unübersehbaren Dickicht an Rechts- und Verwaltungsvorschriften gegenübersehen, aber auch bei denen, die ihren Nachlass im Voraus regeln möchten.

Mit dem Vorschlag wird ein dreifaches Ziel verfolgt: Er soll die Gewähr für berechenbare und kohärente Vorschriften bieten und damit für mehr Rechtssicherheit sorgen;

- er soll den Betroffenen bei der Wahl des auf ihren Nachlass anzuwendenden Rechts mehr Spielraum verschaffen und

- schließlich soll er die Rechte von Erben und/oder Vermächtnisnehmern, aber auch von sonstigen Beteiligten (beispielsweise Gläubigern) wahren.

Die Verordnung lässt das materielle Erbrecht der Mitgliedstaaten unberührt. Fragen wie „Wer ist erbberechtigt“ oder „Welcher Anteil entfällt auf meine Kinder und welcher auf meinen Ehegatten“ werden weiterhin vom jeweiligen nationalen Erbrecht beantwortet. Auch in das Güter- und das Familienrecht der Mitgliedstaaten wird in keiner Weise eingegriffen. Die Verordnung ändert ebenfalls nichts an den auf den Nachlass anwendbaren Steuervorschriften, die nach wie vor einzelstaatlichem Recht unterliegen.

Wie sieht die neue Regelung aus?

Der Vorschlag sieht vor, dass, soweit nichts Anderes bestimmt ist, für die Zuständigkeit einer Behörde und das anzuwendende Recht in einer grenzübergreifenden Erbsache ein einziges Kriterium maßgebend ist, nämlich der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers. Wer im Ausland wohnhaft ist, kann jedoch beschließen, dass auf seinen gesamten Nachlass das Recht seiner Staatsangehörigkeit anwendbar ist. Sämtliche Bestandteile des Nachlasses unterliegen somit ein und demselben Recht. Dadurch verringert sich das Risiko, dass die Mitgliedstaaten einander widersprechende Entscheidungen fällen. Ein einziges Gericht ist auch für die Abwicklung des Nachlasses zuständig, nämlich dasjenige am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers, es sei denn, dieses verweist die Sache an das Gericht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser besitzt, wenn dieses Gericht die Sache besser beurteilen kann. Entscheidungen und Urkunden in einer Erbsache werden gegenseitig uneingeschränkt anerkannt.

Außerdem wird ein europäisches Nachlasszeugnis eingeführt, mit dessen Hilfe jemand ohne weitere Formalitäten seine Eigenschaft als Erbe oder Nachlassverwalter bzw. Testamentsvollstrecker nachweisen kann. Im Vergleich zur jetzigen Situation, wo der Weg zum Recht bisweilen doch sehr steinig ist, ist dies ein echter Fortschritt. Die Folge sind kürzere Verfahren und geringere Kosten.

Weitere Informationen zur Arbeit von Vizepräsident Barrot entnehmen Sie bitte seiner Website

http://www.ec.europa.eu/commission_barroso/barrot/index_de.htm

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