Freitag, 20. Februar 2015

Mindestlohngesetz


T. Lakies, Mindestlohngesetz. Basiskommentar, Erstauflage, 2015, Bund - Verlag


Eine Rezension zu:

Mindestlohngesetz

Thomas Lakies

Mindestlohngesetz

Basiskommentar zum MiLoG

Erstauflage

(2. Auflage erscheint ca. April 2015)

Frankfurt a.M.: Bund - Verlag, 2015, 366 S., 29,00 Euro


Wie zahlreiche Beratungsanfragen zeigen, sorgt das Mindestlohngesetz für vielerlei Irritationen, gerade bei Kleinbetrieben. Es kann bereits jetzt als sicher gelten, dass dieses Thema die Arbeitsgerichte intensiv beschäftigen wird. Der wohl erste Kommentar zum Mindestlohngesetz erläutert den gesamten Regelungsbereich dieses Gesetzes, dass nicht lediglich nur Fragen des Mindestlohnes regelt.

Der ganz ausgezeichnete Kommentar erläutert auch das komplexe Zusammenspiel zwischen dem neuen Mindestlohngesetz und den tariflichen Mindestlöhnen sowie die Zusammenhänge mit dem Entsendegesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz unter Einschluss der sozialrechtlichen “Flankierungen”.

Die Garantie angemessener Mindestlöhne ist nicht völlig neu. Ohnehin finden sich in diesem Rahmen in ganz Europa vielfältige Regelungsansätze (s. nur T. Schulten u.a., Mindestlöhne in Europa, 2006). Die Rechtsprechung hatte unter dem Aspekt des Lohnwuchers nach § 138 BGB bereits Lösungsansätze für branchenübliche Mindestlöhne entwickelt. Diese weiter geltenden Grundsätze bleiben weiter von Bedeutung und werden in die Darstellung einbezogen.

Im Tarifrecht fanden sich ebenfalls Regelungen zu dieser Problematik, die über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des § 5 TVG allgemeinere Bedeutung erhalten haben. Ähnlich gilt für das Arbeitnehmerentsendegesetz. Das neue Gesetz war und ist rechtspolitisch umstritten, so dass bereits Korrekturen verlangt werden, die Ausnahmekonstellationen betreffen. Der Kommentar nimmt zwar die Perspektive der Arbeitnehmerberatung ein, bemüht sich aber um eine sehr abgewogene Darstellung gerade der Streitfragen.

Die sehr interessante Einleitung rekonstruiert alle wichtigen Aspekte der staatlichen Lohnregulierung, die angesichts der Tariffreiheit keine Selbstverständlichkeit ist, so dass die Einleitung auch die verfassungsrechtlichen Aspekte anspricht, die durchaus zur einer verfassungsgerichtlichen Klärung einzelner Aspekte in Zukunft führen könnten. Grundsätzlich wird sämtliche zu diesem Gesetz relevante Rechtsprechung - soweit vorhanden - zitiert.

Um den Regelungsansatz zu verstehen, sollte man die Bedeutung des vom Umfang sehr erheblichen Niedriglohnsektors in Deutschland kennen, die sich im Spannungsfeld zur Leistungsfähigkeit gerade von Kleinbetrieben und der Gefahr der Ausweitung der Scheinselbständigkeit bewegt. Hier setzt die Kommentierung an, die sehr deutliche Schwerpunkte setzt.

Zum einen geht es darum, wann und für welche Personengruppen ein solcher Mindestlohn gilt. Von erheblicher Bedeutung sind die Ausnahmeregelungen, etwa für Praktikanten. § 22 MilOG stellt setzt klar, dass Praktikantenverhältnisse Arbeitsverhältnisse darstellen, wobei bestimmte Praktika von drei Monaten aus dem Mindestlohn ausgeklammert werden können. Insoweit werden hier auch Hinweise für die Vertragspraxis gegeben.

Intensiv wird erörtert, was im Rahmen der angefallenen Zeitstunden zu vergüten ist und welche Zuschläge trotzdem anfallen können und welche Anrechnungen in Betracht kommen. Eingehend wird auch darauf eingegangen, dass diese Ansprüche nach § 3 allenfalls in einem gerichtlichen Vergleich für verzichtbar erklärt werden können (was etwa bei ausgehandelten Abfindungen relevant werden könnte).Gut erklärt, wird auch die Haftung des Auftraggebers, die auf die Regelung des Entsendegesetzes verweist. Wer den Mindestlohn als Arbeitgeber jenseits der Ausnahmekonstellationen unterschreitet, setzt sich rechtlichen Risiken aus.

Intensiv wird auch darauf eingegangen, welche Kontrollmaßnahmen stattfinden können, die sich in den §§ 14, 15 ausdrücken und zu weitreichenden Zugriffskompetenzen der Zollbehörden führen können, wobei auf die Vorschriften des Schwarzarbeitbekämpfungsgesetzes verwiesen worden ist. Diese neuen Kontrollkompetenzen sind sehr weitreichend und betreffen auch die Kontrolle von Umgehungskonstruktionen. 

Es ist das erklärte Ziel dieses Gesetzes sowohl Scheinselbständigkeit als auch Schwarzarbeit bekämpfen zu wollen und die Tarifautonomie stärken zu wollen. Sehr gut erläutert werden auch die Meldepflichten von Unternehmen mit Sitz im Ausland. Auf die Meldepflichten deutscher Unternehmen im Sozialrecht geht die Einleitung ein. Verstöße können nach § 19 Bußgeldtatbestände auslösen. Nach § 23 muss das Gesetz im Jahr 2020 auf seine Funktionen überprüft werden. Die Texte des TVG, des Entsendegesetzes, des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des Nachweisgesetzes finden sich im Anhang.

Der Kommentar bietet weit mehr als einen “Basis - Kommentar”, sondern enthält eine praxisnahe, sehr verständliche Aufarbeitung aller bislang erkennbaren Aspekte des Mindestlohnesgesetzes und ist sehr lesenswert.

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